AIM-DL Programm

Videocoaching & Co

Ab sofort bieten wir für unsere Patienten
– Videocoaching
– Videotutorials
– Videosprechstunden

an.

 

Einführung in das AIM-DL Programm

 

Unser AIM-DL Programm ist als Videocoaching und Videosprechstunde konzipiert. Hierdurch bieten wir die Möglichkeit, dass Sie aus der Ferne mit uns per Bild und Ton kommunizieren. Wir möchten mit der Einführung dieses Programms eine Erleichterung und Optimierung des Behandlungsablaufs für unsere Patienten bieten.

Voraussetzung zur Teilnahme hieran ist die vollständig erfolgte Eingangsuntersuchung. Selbstverständlich soll dieses Programm nicht die reguläre Sprechstunde ersetzen – es soll sie lediglich ergänzen.

 

Optionen im AIM-DL Programm

 

Videocoaching

Unter Videocoaching verstehen wir die individuelle begleitende Therapie mit Ratschlägen zu medizinischen Fragestellungen. Im Prinzip handelt es sich hierbei um persönliche Begleitung und Schulung. Beispiele hierfür:

Videotutorials

Unter Videotutorials verstehen wir live Online-Unterrichte für eine oder mehrere Personen im Sinne einer Einführung oder Schulung bei umfassenden Themen.

Beispiele hierfür sind

 

Videosprechstunde

Unter Videosprechstunde verstehen wir die Arzt-Patienten-Interaktion wie sie auch vor Ort in der Sprechstunde stattfindet. Die Online-Kommunikation über Bild und Ton ermöglicht einen Wissensaustausch im Verlauf einer medizinischen Behandlung. Selbstverständlich ist ein Videosprechstunden-Termin nur als Ergänzung zur normalen Sprechstunde zu sehen.

 

Für wen ist das AIM-DL Programm geeignet?

 

Das AIM-DL Programm (Distant Learning Programm) eignet besonders

  • für die Intensivbetreuung
  • zur Schulung bei komplexen Fragestellungen
  • für Patienten mit weiter Anreise
  • für Patienten eingeschränkter Mobilität
  • für Hochrisikopatienten
  • für zeitlich eng eingebundenen Patientengruppe

 

Welche Voraussetzungen sind erforderlich zur Teilnahme?

 

  1. Abgeschlossene Grunduntersuchung
  2. gegenseitiges Einverständnis zu dieser Maßnahme
  3. Behandlungsvertrag für individuelle präventiv- oder komplementärmedizinische Maßnahmen

 

Vergütung

 

Die Vergütung erfolgt gemäß der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in der Regel nach dem 2,3fachen Satz. In Ausnahmesituationen kann der Gebührensatz bis zu 3,5fach gesteigert werden. In der Regel, bei entsprechender Indikation werden die Leistungen von der privaten Krankenversicherung, in Abhängigkeit des individuellen Vertrags, übernommen.